Hier können Sie die Statuten als pdf-Dokument herunterladen.


Das Wichtigste in Kürze (Zweckartikel)

Art.2   Der Zweck des Vereins ist, alteingesessene und neuzugezogene Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes zwischen Escher-Wyss-Platz, Bhf. Hardbrücke, Hardturmstadion und angrenzende Gebiete, hier arbeitende Personen sowie weitere interessierte Kreise bzw. Organisationen miteinander zu vernetzen. Gemeinsam sollen Probleme und Anliegen diskutiert, Ideen entwickelt und Aktivitäten geplant und durchgeführt werden, um ein urbanes, attraktives und lebenswertes Quartier zu gestalten.

Der Verein kann die Interessen einzelner Mitglieder unterstützen und auch gegen aussen vertreten, sofern es sich um Anliegen von allgemeinem Quartierinteresse handelt.

Der Verein setzt sich des Weiteren dafür ein, die Belastung des in Art. 2 Abs. 1 umschriebenen Gebietes und seiner Bewohnerinnen und Bewohner mit Lärm, Luftverschmutzung und weiteren Immissionen möglichst tief zu halten. Der Verein kann im Rahmen des umschriebenen Zweckes die Interessen von Vereinsmitgliedern, GrundeigentümerInnen und MieterInnen vertreten und ist namentlich befugt, den Rechtsweg zu beschreiten.